Um für ein gutes gemeinsames Miteinander zu sorgen und ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle wohlfühlen können ist es ein Wichtiges, seinen Mitmenschen offen und aufgeschlossen für Neues zu begegnen und diese so zu respektieren, wie sie sind.
Im Falle eines starken zwischenmenschlichen Versagens und einer Ausartung in verbale und non-verbale beleidigende Kommunikationsmethoden ist das Team der Antidiskriminierung und Gleichstellung gerne bereit diese zu lösen. In so einem Falle greift das Strafgesetzbuch mit den Paragrafen
§ 223 Körperverletzung: Diese liegt vor, wenn jemand einer anderen Person körperlichen Schaden zufügt und wird belohnt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder wird zur Kasse gebeten.
§ 185 Beleidigung: Dieser tritt ein, wenn eine Person eine andere Person beleidigt. Gibt es auch nur Freiheitsentzug und Geldstrafen abzuholen.
§ 187 Verleumdung: Es ist strafbar über eine Person Lügen zu verbreiten.
und
§ 240 Nötigung: Wenn ihr jemanden gegen den Willen der Person nach eurer Pfeife tanzen lasst und ihn zu Taten oder zum Schweigen zwingt, so erhaltet ihr den gerechten Lohn in Freiheitsstrafe oder Geldstrafe ausbezahlt.
Deshalb seid immer freundlich zueinander und meldet euch frühzeitig bei gleichstellung@stuv-mosbach.de bevor es so weit kommen muss.
Viele Grüße
Euer Team Antidiskriminierung und Gleichstellung 🙂